AbgleichenInhalt
1. Was finden Sie hier?Unseren Vorschlag für die problemlose Umsetzung der Planung in die Praxis, oder wie Bauherrn Ärger, Zeit und Geld sparen können [ Inhalt ] 2. Qualitätssicherung durch EinregulierungDie VOB(C), die DIN18380, die ATV, die VDI-Richtlinie 2073 fordern den Abgleich hydraulischer Systeme. Ebenso gilt ab dem 1.3.1989 die 2. Novelle der Heizanlagenverordnung, die Thermostatventile vorschreibt. Diese funktionieren nur ordnungsgemäß mit einer abgeglichenen Hydraulik. Vorteile der korrekten hydraulischen Einregulierung sind: Gefordert wird also die Abstimmung aller Komponeten des Gesamtsystems auf den vom Hersteller als optimal ausgewiesenen Arbeitsbereich. [ Inhalt ] 3. Hydraulische EinregulierungZum Durchführen des hydraulischen Abgleiches müssen hydraulische Regler in den Strängen und Einregulierungsventile an den Verbrauchern eingebaut sein. Nur das Einstellen der Istwerte überträgt die Theorie des Planers auf die Wirklichkeit der Anlage. [ Inhalt ] 4. Steuer- und regeltechnische EinregulierungDie Einstellungen der Steuer- und Regeleinrichtungen sind so einzuregulieren, daß aufbauend auf der vorherigen Einregulierung der Hydraulik die Nennwerte des Planers möglichst energiesparend erreicht werden. [ Inhalt ] 5. AusführungZur Sicherung des kleinsten nötigen Energieverbrauchs sind die Einstellungen der Steuer- und Regeleinrichtungen von einem Fachmann zu justieren, der dazu die nötigen Kenntnisse in Hydraulik und elektronischer Steuerungstechnik mitbringt. [ Inhalt ] 6. Dokumentationdes Abgleichs ist nach der Durchführung dem Bauherrn und dem Anlagenbetreiber in einem Ordner zu übergeben. [ Inhalt ] 7. WartungZur langfristigen Sicherung des kleinsten nötigen Energieverbrauchs sind die Einstellungen der Steuer- und Regeleinrichtungen nur zu verändern, wenn die nötigen Kenntnisse in Hydraulik und elektronischer Steuerungstechnik vorhanden sind. Die Änderungen sind zu protokollieren und mit der Erstdokumentation aufzubewahren. Dokumentation [ Inhalt ] 8. SonderfälleIn besonderen Problemfällen(+) sind die dynamischen Funktionen der Anlage an mindestens 8 Datenpunkten durch eine 3-monatigen Messung zu protokollieren, wobei jeder Datenpunkt mindestens 1* alle 2 Minuten archiviert werden muß. + Problemfälle sind z.B. Streitpunkte zwischen Planer/Bauherr/Architekt/Nutzer/Mieter. [ Inhalt ] |